AGB  Schulreglement Stand 2018
1.) Schuljahr
2.) Absenzen & Nachholstunden
3.) Lehrer
wechsel/-Stellvertretung
4.) Anmeldung zum Unterricht
5.) Abmeldung/Kündigung
6.) Schulgelder
7.) Änderungen des Schulreglements
8.) Ferienkalender


1.) Schuljahr
Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten

1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli

Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 12 Wochen Ferien sind, das heisst es finden pro Jahr 40 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.

Ferienkalender

2.) Absenzen & Nachholstunden
Durch staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten, Ostern, etc.) oder durch Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen können weder nachgeholt, noch vergütet werden.

In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt, oder wenn der Ausfall vom Lehrer verursacht war und nicht nachgeholt werden kann vergütet:

Militärdienst: Wenn der Lehrer mindestens 3 Wochen vorher benachrichtig wird.
Krankheit: Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen werden kann.
Ausfall des Lehrers: Sofern wir von der Gitarrenschule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen können. Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller Absprache mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen des Lehrers, oder des Schülers, die Lektion nicht nachgeholt werden, wird sie vergütet.

3.) Lehrerwechsel/-Stellvertretung
Die Gitarrenschule behält sich das Recht vor, während einer Kursperiode oder Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.

4.) Anmeldung zum Unterricht
Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler, sofern volljährig, beziehungsweise seine Eltern oder der gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mind. 3 Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das folgende Quartal als angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich. Das Schulgeld ist somit anteilsmässig geschuldet.

5.) Abmeldung/Kündigung
Die Abmeldung hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende (ordentliche Kündigungsfrist) schriftlich an:

kontakt@guitarpoint.ch oder

GUITARPOINT.CH
Gery Gatfalvi
Circusstrasse 146
CH-5072 Oeschgen

zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den Schüler ein Studienplatz bereits reserviert wurde (siehe Punkt 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Quartal nicht zurückerstattet.

6.) Schulgelder
Für das Schulgeld wird jeweils im voraus per eMail Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmässig.

7.) Änderung des Schulreglements
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement den Bedürfnissen der Schule anzupassen.

8.) Ferienkalender







Kontakt:
GUITARPOINT.ch
+41-(0)76 498 61 94
info@guitarpoint.ch



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Weltweit mit Skype
5072 Oeschgen: Lokal auf Anfrage
5000 Aarau: Workshops





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