AGB Schulreglement
Stand 2018
|
1.)
Schuljahr
2.) Absenzen &
Nachholstunden
3.) Lehrerwechsel/-Stellvertretung
4.) Anmeldung zum
Unterricht
5.) Abmeldung/Kündigung
6.) Schulgelder
7.) Änderungen
des
Schulreglements
8.) Ferienkalender
|
1.) Schuljahr
|
Dieses besteht
aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten
1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli
Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 12 Wochen Ferien sind, das heisst
es finden pro Jahr 40 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.
Ferienkalender
|
2.) Absenzen
&
Nachholstunden
|
Durch
staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten,
Ostern, etc.) oder
durch Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen können
weder nachgeholt, noch vergütet werden.
In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch
nachgeholt, oder wenn
der Ausfall vom Lehrer verursacht war und nicht nachgeholt werden kann
vergütet:
Militärdienst: Wenn der
Lehrer mindestens 3 Wochen vorher benachrichtig wird.
Krankheit:
Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen
werden kann.
Ausfall
des
Lehrers:
Sofern wir von der Gitarrenschule nicht einen geeigneten
Stellvertreter
einsetzen können. Das Nachholen der Lektionen erfolgt in
individueller Absprache mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen
des Lehrers, oder des Schülers, die Lektion nicht
nachgeholt werden, wird sie vergütet.
|
3.) Lehrerwechsel/-Stellvertretung
|
Die
Gitarrenschule behält sich das Recht vor,
während
einer Kursperiode
oder Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.
|
4.) Anmeldung zum
Unterricht
|
Mit seiner
Anmeldung zum Unterricht bestätigt der
Schüler, sofern
volljährig, beziehungsweise seine Eltern oder der gesetzliche
Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und
mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mind. 3
Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das folgende
Quartal als angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich.
Das
Schulgeld ist somit anteilsmässig geschuldet.
|
5.) Abmeldung/Kündigung |
Die Abmeldung
hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende
(ordentliche Kündigungsfrist) schriftlich an:
kontakt@guitarpoint.ch oder
GUITARPOINT.CH
Gery Gatfalvi
Circusstrasse 146
CH-5072 Oeschgen
zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird
das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den
Schüler ein Studienplatz bereits reserviert wurde (siehe Punkt 4). Bei
vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das
Schulgeld für das laufende Quartal nicht zurückerstattet.
|
6.) Schulgelder
|
Für das
Schulgeld wird jeweils im voraus per eMail Rechnung gestellt.
Die
Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die
während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich
anteilsmässig.
|
7.) Änderung
des
Schulreglements |
Die
Schulleitung behält sich das Recht vor, das
Schulreglement den Bedürfnissen der Schule anzupassen.
|
8.) Ferienkalender |
|